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Leitfaden 

Leitfaden für die Einstellung neuer KursleiterInnen

 

Die fachliche Kompetenz neuer KursleiterInnen kann nachgewiesen werden durch:
 

  • Einschlägigen Hochschulabschluss (In den Bereichen DAZ, Fremdsprachen, EDV kann auf die Einschlägigkeit des Hochschulabschlusses auch verzichtet werden)
    und/oder
  • Staatlich anerkannten Berufsabschluss
    und/oder
  • Einschlägige Weiterbildungen mit Zertifikatsabschluss
    und/oder
  • Erfahrungen in einem relevanten Praxisfeld außerhalb der Volkshochschule
    und/oder
  • Besondere Kenntnisse in einem Fachgebiet ohne Qualifikationsbelege.
    Wenn für  Programmbereiche ein Berufs- oder Hochschulabschluss als nicht erforderlich angesehen wird, sind dafür besondere Kenntnisse in einem Fachgebiet ein "Muss".

 

Die pädagogische, methodisch-didaktische und beraterische Kompetenz wird nachgewiesen durch:
 

  • • Einschlägige Studien(pädagogische und psychologische Studienanteile) während der Berufs- und Hochschulausbildung 

  • und/oder
    • Praktische pädagogische Erfahrungen in der Erwachsenenbildung

  • und/oder
    • Andere psychosoziale Erfahrungen im Umgang mit Menschen

  • und/oder
    • Einschlägige Zusatzausbildungen und Weiterbildungen

  • und/oder
    • Erfahrungen in der psychosozialen Beratung
    (Dieses Kriterium ist sehr fachbereichsspezifisch. Einige Fachbereiche können auf diese Erfahrungen verzichten(EDV, Kulturelle Bildung, Fremdsprachen).

 

Psychosoziale und personale Kompetenzen können nachgewiesen werden durch:
 

  • Sicheren sprachlichen Ausdruck
  • Kontaktfreudigkeit
  • Zuverlässigkeit
  • Ruhe und Gelassenheit
  • Konfliktfähigkeit
  • Wertschätzung, Empathie, Echtheit
  • Fähigkeit zur Selbstkritik
  • Souveränes Auftreten
  • Identifikation mit der VHS
  • Loyalität
  • Vorurteilslosen Umgang mit Menschen
  • Beratungserfahrung (für besondere Fachbereiche)
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