Die fachliche Kompetenz neuer KursleiterInnen kann nachgewiesen werden durch:
- Einschlägigen Hochschulabschluss (In den Bereichen DAZ, Fremdsprachen, EDV kann auf die Einschlägigkeit des Hochschulabschlusses auch verzichtet werden)
und/oder
- Staatlich anerkannten Berufsabschluss
und/oder
- Einschlägige Weiterbildungen mit Zertifikatsabschluss
und/oder
- Erfahrungen in einem relevanten Praxisfeld außerhalb der Volkshochschule
und/oder
- Besondere Kenntnisse in einem Fachgebiet ohne Qualifikationsbelege.
Wenn für Programmbereiche ein Berufs- oder Hochschulabschluss als nicht erforderlich angesehen wird, sind dafür besondere Kenntnisse in einem Fachgebiet ein "Muss".
Die pädagogische, methodisch-didaktische und beraterische Kompetenz wird nachgewiesen durch:
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• Einschlägige Studien(pädagogische und psychologische Studienanteile) während der Berufs- und Hochschulausbildung
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und/oder
• Praktische pädagogische Erfahrungen in der Erwachsenenbildung
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und/oder
• Andere psychosoziale Erfahrungen im Umgang mit Menschen
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und/oder
• Einschlägige Zusatzausbildungen und Weiterbildungen
- und/oder
• Erfahrungen in der psychosozialen Beratung
(Dieses Kriterium ist sehr fachbereichsspezifisch. Einige Fachbereiche können auf diese Erfahrungen verzichten(EDV, Kulturelle Bildung, Fremdsprachen).
Psychosoziale und personale Kompetenzen können nachgewiesen werden durch:
- Sicheren sprachlichen Ausdruck
- Kontaktfreudigkeit
- Zuverlässigkeit
- Ruhe und Gelassenheit
- Konfliktfähigkeit
- Wertschätzung, Empathie, Echtheit
- Fähigkeit zur Selbstkritik
- Souveränes Auftreten
- Identifikation mit der VHS
- Loyalität
- Vorurteilslosen Umgang mit Menschen
- Beratungserfahrung (für besondere Fachbereiche)