Teilnehmen, Bezahlen und Abmelden
Bevor Sie sich anmelden, lesen Sie bitte die folgenden Erläuterungen zu den Teilnahmemodalitäten. Mit Ihrer Anmeldung erkennen Sie diese Teilnahmemodalitäten an.
AnmeldenPersönliche Anmeldungen zu den Veranstaltungen der Volkshochschule nehmen die MitarbeiterInnen der Geschäftsstelle zu unseren Öffnungszeiten (siehe unten) entgegen. Sie können sich auch direkt online im aufgerufenen Kurs anmelden.
Telefonische Anmeldungen sind möglich, wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilen (Tel. : 05 41/323 – 22 43 oder – 46 94)!
Ausgenommen davon sind Veranstaltungen, für die gesonderte Anmeldeformalitäten gelten, wie z. B. langfristige Lehrgänge, Tagungen, Zusatzausbildungen sowie Prüfungsanmeldungen (die Angaben hierzu finden Sie in den einzelnen Veranstaltungsbeschreibungen).
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Daher empfiehlt sich eine möglichst frühzeitige Anmeldung, spätestens jedoch mit dem zweiten Termin. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Rechnung mit Bestätigung.
BezahlenDie Teilnahmegebühren richten sich nach der jeweils gültigen Satzung über die TeilnehmerInnengebühren der Volkshochschule der Stadt Osnabrück, die in der Geschäftsstelle eingesehen werden kann. Sie werden kaufmännisch auf volle Euro-Beträge gerundet.
Die Gebühren werden in der Regel per Bankeinzug erhoben. Dafür können Sie uns einfach eine Einzugsermächtigung erteilen.
Die volle Verfügungsgewalt über Ihr Konto bleibt selbstverständlich bei Ihnen, da Sie Lastschriften innerhalb von sechs Wochen stornieren lassen können. Die Gebühr wird erst zu bzw. nach Veranstaltungsbeginn erhoben. Barzahlungen sind in der Geschäftsstelle der Volkshochschule möglich. Bei Vorträgen, Lesungen etc. ist der Eintritt in der Regel direkt an der Abendkasse zu entrichten.
ErmäßigungenBei vielen Veranstaltungen ist eine Ermäßigung von 35% auf den Gebührenanteil möglich. Die ermäßigte Gebühr ist jeweils ausgewiesen. Folgende Personengruppen erhalten gegen Vorlage eines Nachweises eine entsprechende Ermäßigung:
- AustauschschülerInnen sowie AustauschstudentInnen
(z. B. Au-Pairs)
- BAFöG-EmpfängerInnen
- EmpfängerInnen von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch
ALG II (SGB II)
- EmpfängerInnen von Grundsicherung
- InhaberInnen der Jugendleiter-Card mit Hauptwohnsitz in Osnabrück (begrenzt auf zwei Kurse bis zu je 30 Unterrichtsstunden pro Jahr)
- InhaberInnen des Osnabrück-Passes mit Hauptwohnsitz in Osnabrück
- Wehr- und Zivildienstleistende sowie Personen, die einen gesetzlich geregelten Freiwilligendienst (FSJ/FÖJ/FSJK) ableisten
Auch hier nicht erfasste Personen erhalten in begründeten Fällen auf Einzelantrag ebenfalls eine Ermäßigung. Anträge sind in der Geschäftsstelle erhältlich und müssen vor Kursbeginn gestellt werden. Bei Vorträgen, Lesungen etc. zahlen des weiteren auch SchülerInnen und StudentInnen die ermäßigte Gebühr.
Was passiert bei Kursausfall?Wenn ein Kurs z. B. wegen mangelnder TeilnehmerInnenzahl oder aus anderen Gründen nicht stattfinden kann, werden Sie von uns möglichst frühzeitig schriftlich benachrichtigt und bekommen die Kursgebühr erstattet.
Fallen einzelne Termine kurzfristig z. B. wegen Erkrankung der DozentInnen oder aus anderen Gründen aus, werden Sie von uns umgehend, in der Regel telefonisch oder per E-Mail benachrichtigt. Geben Sie deshalb bitte immer Ihre Telefonnummer bzw. E-Mail-Adresse auf Ihrer Anmeldung an.
Fahrtkostenentschädigungen bei Unterrichtsausfall können leider nicht übernommen werden.
BescheinigungenTeilnahmebescheinigungen stellen wir auf Wunsch innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der Lehrgänge und Kurse aus. Voraussetzung ist eine regelmäßige Teilnahme (80%). Bescheinigungen können nur gegen Vorauszahlung der Gebühr ausgestellt werden.
Die Gebühr für eine Bescheinigung mit Bestätigung der Kursinhalte beträgt 6 €, für eine einfache Teilnahmebestätigung 3 €.
AbmeldenWenn Sie aus persönlichen Gründen nicht an einer gebuchten Veranstaltung teilnehmen können, melden Sie sich bitte in der Geschäftsstelle ab (Tel.: 05 41/323 – 22 43 oder – 46 94). Dies gilt auch, wenn Sie nach einem Probebesuch nicht weiter teilnehmen möchten. Abmeldungen bei den KursleiterInnen sind unwirksam. Sie erhalten nur dann eine schriftliche Abmeldebestätigung, wenn noch Gebühren zu zahlen sind. Bitte beachten Sie, dass auch bei unregelmäßiger Teilnahme oder frühzeitigem Ausscheiden die volle Teilnahmegebühr zu entrichten ist.
Näheres zu den jeweiligen Abmeldemodalitäten entnehmen Sie bitte dem folgenden Link:
Zu guter LetztZu guter Letzt eine Bitte: Oft sind wir mit unseren Kursen zu Gast in Räumen, die nicht der Volkshochschule gehören. Beachten Sie bitte die geltenden Benutzungsordnungen und verlassen Sie die Räume so, wie Sie selbst diese gern vorfinden möchten!