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Wissenswertes von A bis Z 



Bildungsurlaub
Nutzen Sie Ihr Recht auf Bildungsurlaub und lernen Sie in unseren Bildungsurlaubsseminaren ohne Prüfungsstress und mit viel Spaß und Kommunikation! Selbstverständlich können Sie auch ohne rechtlichen Anspruch auf Bildungsurlaub an diesen Veranstaltungen teilnehmen.

Das Recht auf Bildungsurlaub ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt - in Niedersachsen gilt das "Niedersächsische Bildungsurlaubsgesetz" (NBildUG). Danach sind alle ArbeitnehmerInnen, die ihren Arbeitsplatz in Niedersachsen haben - ArbeiterInnen, Angestellte, Auszubildende - anspruchsberechtigt. Während des Bildungsurlaubs wird Lohn bzw. Gehalt vom Arbeitgeber weitergezahlt. Voraussetzung für die Inanspruchnahme des  Bildungsurlaubs ist jedoch, dass das Beschäftigungsverhältnis seit sechs Monaten besteht.

Das Bildungsurlaubsgesetz gilt nicht für BeamtInnen und RichterInnen. Auch SoldatInnen, Arbeitslose, Studierende usw. können keinen Bildungsurlaub beanspruchen, weil sie keine ArbeitnehmerInnen im Sinne des Gesetzes sind. Dennoch können diese Personengruppen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen teilnehmen.

Der Anspruch von ArbeitnehmerInnen auf Bildungsurlaub umfasst normalerweise fünf Arbeitstage innerhalb eines laufenden Kalenderjahres. Ein nicht ausgeschöpfter Bildungsurlaubsanspruch der vorangegangenen Kalenderjahre kann gemeinsam mit dem Bildungsurlaubsanspruch des laufenden Kalenderjahres für einen zusammenhängenden Zeitraum geltend gemacht werden. Dieselbe Möglichkeit besteht mit Zustimmung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers für die nicht ausgeschöpften Bildungsurlaubsansprüche der vorangegangenen drei Kalenderjahre; die Zustimmung ist auf Verlangen schriftlich zu erklären.

Bitte geben Sie schon bei der Anmeldung an, ob Sie nach dem "Niedersächsischen Gesetz über den Bildungsurlaub für ArbeitnehmerInnen (NBildUG)" Bildungsurlaub in Anspruch nehmen möchten. Bei anderen gesetzlichen Grundlagen vermerken Sie diese bitte. Sie erhalten dann eine Anmeldebestätigung, mit der gleichzeitig die Anerkennung der Veranstaltung bescheinigt wird. Mit dieser Bestätigung teilen Sie Ihrer/Ihrem ArbeitgeberIn mindestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung mit, dass Sie Bildungsurlaub nehmen wollen.

Wenn Sie Bildungsurlaub in Anspruch nehmen wollen, denken Sie bitte daran, Ihre statistischen Daten mit anzugeben (Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Schulabschluss, ArbeitgeberIn, Beschäftigtenanzahl im Betrieb, derzeitige berufliche Tätigkeit). Die Behandlung der Daten erfolgt gemäß den Vorschriften des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes.

Zum Schluss eines Bildungsurlaubsseminars erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung, die Sie bitte dem/der ArbeitgeberIn vorlegen.
Haftung

Die Volkshochschule Osnabrück übernimmt keine Haftung bei Beschäftigungen, Verlusten, Verspätungen oder sonstigen Unregelmäßigkeiten während Ihrer Veranstaltung; Dies gilt auch auf den Wegen zu oder von Ihren Veranstaltungen.

Für Unfälle und Diebstähle können Entschädigungen nur im Rahmen der Grundsätze des Schülerunfall-Schadensausgleichs gezahlt werden.

Koordinierungsstelle
Bei Veranstaltungen, die in Kooperation mit der Koordinierungsstelle "Frau & Betrieb" stattfinden, reduziert sich die Gebühr um den ausgewiesenen Betrag für Berufsrückkehrerinnen, Elternzeitnehmende, geringfügig beschäftigte, arbeitslose (ohne Leistungsbezug) oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Frauen und Mitarbeiterinnen aus Betrieben, die dem Verbund "Frau & Betrieb" angehören. Zuschussanträge können Sie am ersten Veranstaltungstermin stellen. Die Gebühren werden bei diesen Veranstaltungen erst nach Prüfung durch die Koordinierungsstelle fällig.
Lehrbücher und Tests
Die meisten Lehrbücher für die Sprachkurse können in der Geschäftsstelle der Volkshochschule eingesehen werden. Des weiteren sind für die Sprachen Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch Einstufungstests vorhanden, mit denen Sie die passenden Kurse finden können. Die Einstufungstest können Sie sich unter folgendem Link als PDF-Datei herunterladen.
Parken
Auf dem Parkplatz der Volkshochschule stehen drei Parkplätze für Behinderte zur Verfügung. Die übrigen motorisierten BesucherInnen bitten wir, die Tiefgarage der OPG (Stadthaus) zu nutzen.
Probebesuch
Ein unverbindlicher Probebesuch ist bei entsprechend gekennzeichneten Kursen möglich.
Rauchen
Rauchen ist in den Räumlichkeiten der VHS und anderer Schulen grundsätzlich nicht gestattet.
Studienreisen
Die TeilnehmerInnen unserer bisherigen Studienreisen wissen es zu schätzen, dass die individuelle Planung und die Sorgfalt und Qualität der Durchführung bei der Volkshochschule immer einen hohen Stellenwert einnehmen:
Nicht, dass viele reisen ist schlecht, sondern, dass viele schlecht reisen!
Bei den nachfolgenden Studienreisen werden Sie jeweils von DozentInnen der Volkshochschule begleitet, die seit Jahren Veranstaltungen in unterschiedlichen Bereichen durchführen und vielen von Ihnen bekannt sein werden. Zu jeder Studienreise wird es Veranstaltungen zur Vor- und Nachbereitung geben, in denen Sie wichtige Informationen über Ihre jeweiligen Reiseziele, den Ablauf der Reise und weitere Details erhalten.
Zu allen Studienreisen der Volkshochschule erhalten Sie auf Anfrage in unserer Geschäftsstelle eine ausführliche Beschreibung mit Reiseverlauf, Leistungen und Preisen.
Als Einrichtung in öffentlicher Trägerschaft tritt die Volkshochschule gemäß § 651 BGB als Vermittlerin der jeweiligen Reise auf.
Wir arbeiten ausschließlich mit ausgesuchten Reiseveranstaltern zusammen, die die Gewähr für eine ordnungsgemäße Durchführung der Reise bieten.
Unsere Studienreisen erfüllen die Qualitätskriterien für VHS-Studienreisen des Deutschen Volkshochschul-Verbandes e. V.
Finanzamt

Fort- und Ausbildungskosten sind steuerlich abzugsfähig. Das zuständige Finanzamt stellt die steuerliche Beurteilung der Abzusgfähigkeit von Berufs- und Fortbildungskosten grundsätzlich auf die Verhältnisse der einzelnen Steuerpflichtigen ab und erkennt einen Kontoauszug bzw. Kassenbon als Zahlungsnachweis an.

Die Volkshochschule Osnabrück ist gemäß §§ 2 und 5 des Gesetzes zur Förderung der Erwachsenenbildung in Niedersachen als förderungsberechtigt anerkannt und im Sinne von §§ 51 ff. der Abgabenordnung eine gemeinnützige Einrichtung.

Nach § 10 b des Einkommensteuergesetzes sind Spenden steuerlich abzugsfähig.


Schulferien

Während der Ferientage finden in öffentlichen Schulgebäuden keine Kurse der Volkshochschule statt. An allen anderen Veranstaltungsorten können die Kurse auch während der Ferien stattfinden.

Es gilt die Ferienordnung der allgemeinbildenden Schulen in Niedersachsen.


Teilnahmeberechtigt
Teilnehmen können alle Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Eine Ausnahme bilden Veranstaltungen, die speziell für Jüngere ausgeschrieben sind. Darüber hinaus können das auch Lehrgänge zur Vorbereitung auf Prüfungen sein. Minderjährige TeilnehmerInnen benötigen das schriftliche Einverständnis ihrer Erziehungsberechtigten.

TeilnehmerInnenzahl
Die angekündigten Veranstaltungen können in der Regel nur bei einer Mindestbelegung von zehn TeilnehmerInnen durchgeführt werden. Für den Fall, dass die TeilnehmerInnenzahl unter zehn sinkt, behält sich die Volkshochschule vor, die betreffende Veranstaltung vorzeitig abzubrechen.
Warteliste
Wenn in der gewünschten Veranstaltung bereits alle Plätze belegt sind, nehmen wir Sie in eine Warteliste auf. So können wir Ihnen evtl. frei werdende Plätze (in Reihenfolge der Anmeldungen) oder in einer neu eingerichteten Zusatzveranstaltung anbieten.

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